Drittanbieter und Dienstleister

Digitale Dienste in Websites

Drittanbieter bieten Services an, die direkt in Websites genutzt werden können. Solche Services sind z.B. Google Maps, Calendly oder andere Services. 

Um diese Dienste bereit zu stellen, wird während des Besuchs der Website eine Verbindung zum Server des Anbieters hergestellt, wofür Daten des Browsers und Netzanschlusses des Besuchers mit übertragen werden. Direkt erkannt werden kann die IP des Netzanschlusses, sofern kein Tunneling das verhindert, und der Fingerprint des Webbrowsers. Ggf. werden weitere Informationen übertragen - abhängig von der Art des Dienstes/Services und den Einstellungen von Browser und der Integration des Dienstes/Services in die Website.

Sonderfall USA

Während üblicherweise die Erlaubnis für das Anbieten von Services oben erwähnter Drittanbieter über einen Consent vom Websitebesucher eingeholt und damit die Nutzung legitimiert werden kann, ist das für Dienste, deren Anbieter in den USA sind ansässig kritisch. Das "EU-U.S. Data Privacy Framework" schließt eine Lücke, die durch die amerikanische Gesetzgebung bei der Datensicherheit entsteht. 2 vorangegangene Versuche, diese Lücke mit einer ähnlichen Vereinbarung zu schließen, konnten letztlich gegen eine widersprechende Klage nicht bestehen und so war zwischenzeitlich z.B. die Nutzung von Diensten wie Google Maps, Google ReCaptcha, Google Analytics direkt in der Website auch dann nicht rechtskonform, wenn zuvor die ausdrückliche Erlaubnis des Besuchers eingeholt wurde.

Im Augenblick kann unter entsprechenden Umständen von einer rechtskonformen Nutzungsmöglichkeit ausgegangen werden, jedoch sollten, so vorhanden, europäische Lösungen erwogen werden, um nicht im Fall einer erfolgreichen Klage gegen das EU-U.S. Data Privacy Framework erneut die Website anpassen zu müssen.