REX_TEMPLATE_BY_NAME[Navigation-KUNDE] DSGVO | Puro Nectar

DSGVO

Die DSGVO kann hier eingesehen werden. In ihr ist der Umgang mit personenbezogenen Daten (PbD) umfassend geregelt. Im Folgenden beschreiben wir unsere Methoden und Wege um den Datenschutz entsprechend der DSGVO und darüber hinaus nach unserem Verständnis für Datensicherheit zu erreichen.

Wir bemühen uns um eine verständliche Sprache und eine konstruktive Ausführung. Sollte Ihnen etwas unklar erscheinen, das für Sie relevant ist, schreiben Sie gerne an und fragen konkret nach der entsprechenden Erklärung.

Grundsätzlich gilt:

  • Daten dürfen nur in dem bei der Erhebung kommunizierten Kontext und Zweck und für die damit verbundene Dauer verwendet werden
  • Daten dürfen nicht durch missverständliche Information erlangt werden
  • Daten dürfen nicht unbeabsichtigt beschädigt werden oder verloren gehen
  • Die Datenverwaltung muss gezielten Zugriff auf Daten zur Korrektur, Anonymisierung oder Löschung ermöglichen

Definitionen

Personenbezogene Daten (PbD) 

Als PbD gilt jedes Informationselement, das eine eindeutige Wiedererkennung der betreffenden Person ermöglicht. Dazu zählt:

  • Name, Namensauszüge
  • Telefonnummer
  • Adresse
  • IP (hier ist die Rückführung auf eine Person nicht zwingend, in Einzelfällen aber eben doch, möglich)
  • Browser Fingerprint

Verarbeitung

Im Grunde gilt jeglicher Kontakt mit einer Information als Verarbeitung. Darin enthalten ist das Speichern, Übertragen, Organisieren, Löschen.

Löschen und übergeordnetes Interesse

Grundsätzlich müssen PbD nach der Verarbeitung gelöscht werden, sofern keine weitere Nutzung erforderlich und vereinbart ist. Um den Nachweis der Löschung erbringen zu können, kann eine Anonymisierung erwogen werden. Es kann außerdem ein übergeordnetes Interesse gegen eine Löschung sprechen. Dazu zählen Gesetze aus der Steuergesetzgebung, die dem Datenschutz gegenüber Vorrang haben. Es gilt im Einzelfall abzuwägen, ob durch das Löschen von Daten die Aufbewahrungspflicht verletzt wird oder ob eine Anonymisierung vertretbar ist.